Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Verbot von ungedeckten Leerverkäufen beschlossen
Berlin: (hib/HLE/BOB) Der Finanzausschuss hat am Montag einem gesetzlichen Verbot sogenannter ungedeckter Leerverkäufe zugestimmt. Der Ausschuss beschloss den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (17/1952), mit dem Finanztransaktionen, die eine Bedrohung für die Stabilität der Märkte darstellen, verboten werden. CDU/CSU- und FDP-Fraktion stimmten dem Entwurf zu, während die SPD-Fraktion ablehnte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Mit dem Entwurf werden nicht nur ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone verboten, sondern auch der Abschluss von ungedeckten Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps – CDS) auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten.
Allerdings setzten die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit noch einige Veränderungen an dem Gesetzentwurf durch. So fällt die geplante Ermächtigung für das Bundesfinanzministerium weg, bestimmte schädliche Finanzinstrumente per Verordnung verbieten zu können. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll Finanzinstrumente längstens für ein Jahr verbieten können. Sollte eine Verlängerung notwendig werden, müsse der Bundestag eingeschaltet werden, erläuterte die Unionsfraktion, die den Wegfall des ”Blankoschecks“ für das Finanzministerium begrüßte. Außerdem wurde mit den Änderungsanträgen klargestellt, dass sogenannte Intraday-Geschäfte von dem Leerverkaufsverbot ausgenommen werden. Damit folge man einer Anregung aus der öffentlichen Anhörung, legte die Unionsfraktion dar.
Die Unionsfraktion bezeichnete den Entwurf insgesamt als ”Zeichen in die Märkte und auch nach Europa hinein“. Der G 20-Gipfel in Edmonton zeige, wie schwierig Einigungen seien, wenn kein Land in Vorleistung trete. Wenn eine europäische Lösung zur Leerverkaufsproblematik gefunden werde, werde die nationale Regelung natürlich angepasst, versicherte die Unionsfraktion. Sie sprach sich für eine Verabschiedung des Entwurfs im Bundestag noch in dieser Woche aus, um die Position der Bundesregierung zu stärken.
Die SPD-Fraktion erinnerte an ihre frühere Forderung, das Verbot von Leerverkäufen müsse im Notfall im nationalen Alleingang erfolgen. Dieser Notfall sei jedoch nicht gegeben. Die unabgestimmte Maßnahme sei im Ausland auf helle Empörung gestoßen. Die Anhörung habe zudem gezeigt, dass es sich beim dem Gesetzentwurf um einen Placebo handele. Die Koalition habe ”schlecht und schlampig“ gearbeitet und betreibe reine Symbolpolitik.
Die FDP-Fraktion widersprach energisch Behauptungen der SPD-Fraktion, die Koalition stehe in der Frage der Regulierung der Finanzmärkte ”nackt da“. Man habe es mit dem Gesetzentwurf geschafft, den Erfordernissen der Realwirtschaft Rechnung zu tragen. Deutschland übernehme jetzt eine Vorreiterrolle. Sollte keine weiteren Länder folgen und sollte es zu Nachteilen für den Finanzplatz Deutschland kommen, werde das Gesetz aber in dieser Legislaturperiode noch einmal angefasst, versicherte die FDP-Fraktion.
Nach Ansicht der Linksfraktion geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, betrifft aber nur ein Element der Spekulation. Die Fraktion sprach sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer aus, weil sich der Einsatz vieler spekulativer Elemente dann nicht mehr lohne. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte es, an die Leerverkäufe heranzugehen, äußerte aber Zweifel, ob dieser Gesetzentwurf das richtige Instrument sei. Kritisch beurteilte die Fraktion eine geplante Bußgeldregelung. Wenn man mit höherem Gewinn aus einem Geschäft rausgehe als Bußgeld drohe, sei das keine Sanktionierung.
Der Finanzausschuss lehnte außerdem einen Antrag der Linksfraktion zur stärkeren Regulierung der Banken (17/1151) mit den Stimmen von Koalitionsfraktionen und von Bündnis 90/Die Grünen ab. Die SPD-Fraktion enthielt sich. Die Linksfraktion hatte gefordert, Banken Eigenhandelsgeschäfts auf eigenes Risiko zu untersagen. Ebenso sollte ihnen die Beteiligung an Hedge- und Equity-Fonds untersagt werden.
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