Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2010 > Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten kostet 400 Millionen Euro
Berlin: (hib/HLE/AW) Eine Wiedereinführung der vollen Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben würde zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 400 Millionen Euro im Jahr führen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2270) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1912) mit. Zu Fragen nach Maßnahmen der Steuervereinfachung schreibt die Regierung, sie habe ihr gesamtes Handeln zunächst darauf konzentriert, die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise abzufedern und die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren. An dieser Zielrichtrung hätten sich auch die steuerpolitischen Maßnahmen orientiert. Eine spürbare Vereinfachung des Steuerrechts bleibe ein wichtiges Politikziel dieser Legislaturperiode, versichert die Regierung im der Vorbemerkung zu ihrer Antwort.
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