Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 12. Geschäftsordnung - Parlamentsrecht > 12.1 Chronik der Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages > 13. Wahlperiode (1994–1998)
Stand : 31.3.2010
Beratung im BT
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Änderungen |
Veröffentlichung
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Ergänzung von § 2 Abs. 1 GOBT – Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter: Jede Fraktion des Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten |
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Änderung von § 93 GOBT – Unionsvorlagen; Einfügung von § 93a – Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages: Änderung § 93 und Einfügung § 93a GOBT – unmittelbare Zuleitung von Unionsvorlagen an den Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union, der die Überweisung veranlasst, Teilnahme von Mitgliedern des EP, der Kommission und des Rates an Ausschussberatungen, Regelung von Rechten des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union, Erstellung von Grundsätzen für die Behandlung von Unionsvorlagen durch den Ausschuss |
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Änderung von § 10 GOBT – Vermittlungsausschuss: Änderung § 10 der Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuss betr. Einigungsvorschläge mit Grundgesetzänderungen |
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Änderungen von § 20 GOBT – Tagesordnung, § 45 GOBT – Beschlussfähigkeit, § 71 GOBT – Antragsteller im Ausschuss, Anlage 1 – Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages, Anlage 4 – Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen sowie Einfügung § 69a GOBT – Erweiterte öffentliche Ausschussberatungen |
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Änderung von § 80 GOBT – Überweisung an einen Ausschuss; Europäische Union; Bundeshaushalt: Einführung einer obligatorischen Entscheidung des Deutschen Bundestages oder des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union bei haushaltswirksamen Unionsvorlagen |
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