Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2009 > Ferienjobs
Wenn sich Schüler aus Hartz-IV-Familien in den Ferien etwas dazu verdienen, wird dieses Einkommen mit den Leistungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) verrechnet. Nach dem Willen der Linksfraktion soll dies zukünftig nicht mehr möglich sein. In einem entsprechenden Antrag (17/76), über den der Bundestag am Donnerstag, 26. November 2009, beriet, fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorzulegen. Darin soll dann ein Schutz der durch Ferienjobs erzielten Einnahmen vor einer Anrechnung auf das ALG II vorgesehen sein. Der Antrag wurde an die zuständigen Ausschüsse zur Beratung überwiesen.
Die aktuell geltenden Regelungen für Ferienjob-Bezüge von Schülerinnen und Schülern aus so genannten Bedarfsgemeinschaften nannte Matthias W. Birkenwald (Die Linke) „nicht nur leistungsfeindlich, sondern auch ungerecht und demütigend“.
Schon in ihrem Antrag unterstrich die Linksfraktion, dass die Hartz-IV-Kürzungen, die aus ihrem Zuverdienst resultieren, den Jugendlichen den Eindruck vermittelten, „dass sich Leistung für sie nicht lohnt“. Dabei sollte doch gerade die Eigenleistung von Schülern honoriert werden, argumentierte Birkenwald. Außerdem seien gerade Kinder aus Hartz-IV-Familien auf das Geld aus Ferienjobs angewiesen.
Birkenwald erinnerte die Abgeordneten anderer Parteien an ihr Versprechen, das sie in einer Fernsehsendung im vergangenen August gegeben hatten. Darin hatten sie eine Korrektur der aktuellen Regelungen in Aussicht gestellt.
Auch Paul Lehrieder (CDU/CSU) war der Meinung, dass die „Eigeninitiative von Schülern nicht blockiert werden“ dürfe. Darüber hinaus seien solche Jobs wichtig, da sie den Jugendlichen einen ersten Einblick in die Arbeitswelt böten und helfen würden, „Perspektivlosigkeit und Resignation vorzubeugen“.
Mit dem Antrag der Linksfraktion konnte sich Lehrieder allerdings nicht anfreunden, da die Vorlage ihm „nicht weit genug“ gehe. Alle Regelungen des Zweiten Sozialgesetzbuchs sollten „auf den Prüfstand“ gestellt werden, forderte der CSU-Politiker und kündigte an, dass zu diesem Zweck eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet werde.
Mit der aktuellen Regelung zeigte sich auch die SPD-Abgeordnete Katja Mast nicht einverstanden. „Ferienjobs sind praktizierte Berufsorientierung“, sagte sie. Leider seien sie nicht für alle Jugendlichen gleich attraktiv. Den Antrag der Linksfraktion wollte jedoch auch Mast nicht unterstützen.
Stattdessen kündigte sie eine eigene Vorlage der Sozialdemokraten an, die sich vom Vorschlag der Linksfraktion unterscheide; so laute auch in dieser Sache das Prinzip der SPD: „Wenn du dir selbst nicht helfen kannst, hilft dir die Solidargemeinschaft“, erklärte sie. Die Linke wolle dagegen, dass man trotz eigenem Einkommen Leistungen der Solidargemeinschaft in Anspruch nehmen kann.
Dem Kerngedanken des Antrags brachte Pascal Kober (FDP) „grundsätzliche Sympathie“ entgegen. Allerdings greife die Vorlage viel zu kurz, da sie nur die Ferienjobs berücksichtige. „Was ist zum Beispiel mit Jugendlichen, die regelmäßig Zeitungen austragen oder babysitten?“, fragte er.
Im Übrigen sei der Vorstoß der Linksfraktion zu voreilig: Kober verwies auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, nach der sich Union und FDP auf eine Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten für ALG-II-Empfänger verständigt hätten.
Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) forderte die anwesenden Abgeordneten auf, sich in ihre eigene Jugend zurückzuversetzen und sich an ihre Gefühle zu erinnern, als sie ihr erstes selbst verdientes Geld in Händen hielten. „Was muss das für eine Demotivation sein, wenn dann das Job-Center kommt und einem wieder etwas wegnimmt“, sagte er.