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Der Wahlausschuss des Deutschen Bundestages unter Vorsitz von Wolfgang Nešković (Die Linke) hat am Donnerstag, 11. November 2010, in seiner dritten Sitzung dieser Wahlperiode drei neue Richter für den Ersten und Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.
Als Nachfolger für den Richter Prof. Dr. Dr. Siegfried Broß im Zweiten Senat wählte der Ausschuss den thüringischen Innenminister und Hochschullehrer Prof. Dr. Peter Michael Huber. Der 51-Jährige studierte in München und Genf. Er lehrte Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster, Augsburg, Jena, Bayreuth und München.
Als Nachfolgerin für die Richterin Prof. Dr. Lerke Osterloh im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts bestimmte das Gremium die ebenfalls 51-jährige Monika Hermanns, die bisher als Richterin am Bundesgerichtshof tätig war. Monika Hermanns war sowohl als Richterin am Landgericht Saarbrücken als auch für die Landesregierung des Saarlandes tätig. Im Frühjahr 2004 war sie zur Richterin des Bundesgerichtshofs gewählt worden.
Als Nachfolgerin für Prof. Dr. Brun-Otto Bryde im Ersten Senat entschied sich der Wahlausschuss für Prof. Dr. Susanne Baer. Die 46-Jährige studierte in Berlin Rechtswissenschaften. Sie ist Professorin für "Öffentliches Recht und Geschlechterstudien" an der Berliner Humboldt-Universität und seit 2003 Direktorin des Gender Kompetenzzentrums.
Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Wahl der vom Bundestag zu wählenden Richter übernimmt der Wahlausschuss, der zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt wird. Seine zwölf Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt.
Die CDU/CSU-Fraktion stellt in der aktuellen Wahlperiode fünf Abgeordnete, die SPD-Fraktion drei, die FDP-Fraktion zwei, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Abgeordneten. (vom)