Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011 > Anhörung zur Steinkohlefinanzierung
Das Steinkohlefinanzierungsgesetz enthält bisher jedoch eine Revisionsklausel. Danach muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum 30. Juni 2012 einen Bericht vorlegen, aufgrund dessen der Bundestag den Ausstiegsbeschluss von 2007 überprüfen soll. Diese Klausel soll mit dem Gesetzentwurf gestrichen werden, da Vorschläge der EU-Kommission für eine ”Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke“ keinen Spielraum für eine eventuelle Revision des nationalen Ausstiegsbeschlusses lassen. Beihilfen an die verbliebenen fünf Bergwerke dürfen nach Angaben der Regierung ab 2011 nur weitergewährt werden, wenn für jedes Bergwerk ein ”definitiver, irreversibler Stilllegungszeitpunkt“ in einem Stilllegungsplan festgelegt werde.
Zur Begründung schreibt die Bundesregierung: ”Die Rolle der Steinkohle für die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland steht außer Frage. Jedoch kann der einheimische Steinkohlenbergbau angesichts weltweit gut verfügbarer Steinkohlevorräte und angesichts des bereits jetzt geringen Anteils einheimischer
Steinkohle am deutschen Energiemix keinen Zugewinn an Versorgungssicherheit schaffen. Eine Überprüfung der Vereinbarung vom 7. Februar 2007 wird diesbezüglich weder jetzt noch in naher Zukunft zu anderen Ergebnissen kommen können.“
Als Sachverständige sind zu der Anhörung geladen: Wolfgang Cieslik (Verein der Kohleimporteure), Franz Wodopia (Gesamtverband Steinkohle). Klaus Bartels (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie), Klaus Friedrichs (Landesverband Bergbaubetroffener NRW), Thomas Prinz (Bergwerk Auguste Victoria), Professor Christoph Schmidt (Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) und Christoph von Donat, Rechtsanwaltskanzlei Müller-Wrede & Partner.
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