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Die Bundesregierung müsse daher ein ”ausdrückliches Diskriminierungsverbot“ in das Telekommunikationsgesetz aufnehmen, verlangt die Fraktion. Auch seien Festnetz und Mobilfunk gleich zu behandeln. Die Bundesnetzagentur müsse ermächtigt werden, angemessene Mindestqualitätsstandards für die Durchleitung von Datenpaketen festzulegen. Breitbandanbieter sollten im Festnetz Mindestgeschwindigkeiten einhalten müssen. Sollten vertraglich zugesicherte Mindest-geschwindigkeiten nicht eingehalten werden, sollen die Kunden ein Sonderkündigungsrecht erhalten.
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