Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > Linksfraktion fordert Neuausrichtung der Familienpolitik
Konkret fordert die Linksfraktion ein Paket von Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dazu gehöre ein individuelles Recht auf Teilzeitarbeit einschließlich eines Rückkehrrechts zur Vollzeitarbeit, ein Kündigungsschutz für Eltern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes, ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde, die Aufhebung der Sonderstellung von geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen und die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbeschäftigung.
Zudem spricht sich Die Linke für den Ausbau einer „Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche“ aus. Diese müsse einen Rechtsanspruch für alle Kinder ab einem Jahr auf eine gebührenfreie und qualitativ hochwertige Ganztagesbetreuung inklusive Essensversorgung beinhalten. Die Ausbildung und Qualifikation von Erziehern und Sozialpädagogen sei dementsprechend anzupassen. Außerdem müsse der Zugang zu öffentlichen Kultureinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Theatern und Musikschulen für Kinder und Jugendliche gebührenfrei sei. Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe hingegen sollen rückgängig gemacht werden. Nach dem Willen der Linksfraktion sollen Mutter- und Vater-Kind-Kuren für alle Eltern als Bestandteil der Vorsorge und Rehabilitation geöffnet werden.
Weitere von der Linksfraktion geforderte Maßnahmen zielen auf größere finanzielle Hilfen für Familien. So sollen die Elterngeldkürzungen für Hartz-IV-Bezieher rückgängig gemacht werden, das Kindergeld und der Kinderzuschlag und die Hartz-IV-Sätze erhöht werden. Für Alleinerziehende verlangt Die Linke eine Bezugszeit beim Elterngeld von 24 Monaten. Zudem müsse der Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr gewährt werden.
Die Linksfraktion plädiert auch für die Einführung einer sechswöchigen bezahlten Pflegezeit für Erwerbstätige, um die Organisation der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Menschen zu gewährleisten. Während dieser Pflegezeit sollen abhängig Beschäftigte eine beitragsfinanzierte Leistung in Höhe des Arbeitslosengelds I erhalten. Zudem müsse ein Kündigungsschutz und ein Rechtsanspruch auf Rückkehr auf den selben Arbeitsplatz nach der Pflegezeit geschaffen werden.
Zum Forderungskatalog der Linksfraktion gehört zudem ein Abbau von „bestehenden Diskriminierungen“ gegenüber gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften, beispielsweise im Adoptionsrecht, und Menschen mit Behinderungen.
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