Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > Öffentliche Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz
Die Veranstaltung beginnt um 14 Uhr im Matthias-Erzberger-Saal des Bundesfinanzministeriums. Gehört werden sollen Vertreter von mehr als 90 Verbänden. Als Einzelsachverständige sind unter anderen der Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht, Helge Sodan, der Hannoveraner Gesundheitswissenschaftler Friedrich-Wilhelm Schwartz und der Berliner Medizinrechtler Reimar Buchner geladen.
Kernpunkt des Regierungsentwurfs sind Anreize für Mediziner, sich in unterversorgten Regionen neu niederzulassen oder Praxen zu übernehmen. Ärzte, die aufs Land ziehen, sollen demnach mehr verdienen als ihre Kollegen in Städten. Die Regierung rechnet mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von 200 Millionen Euro für die GKV. Vom Jahr 2013 an kommen dem Entwurf zufolge jährlich 120 Millionen Euro aufgrund der ebenfalls vorgesehenen Reform der vertragszahnärztlichen Vergütung hinzu. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Der Entwurf sieht ferner vor, die Überversorgung mit Ärzten vor allem in Großstädten zu verringern. Die Möglichkeit der kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), den freiwilligen Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt finanziell zu fördern, soll erweitert werden. Ferner erhalten die KVen das Recht, frei werdende Praxen selbst aufzukaufen, um diese vom Markt zu nehmen. Dazu soll ihnen auch ein Vorverkaufsrecht eingeräumt werden, wenn in überversorgten Gebieten die Nachbesetzung einer Praxis ansteht.
Ziel der Regierung ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Künftig sollen sich etwa Vertragsärztinnen nach einer Geburt nicht mehr nur sechs, sondern zwölf Monate lang vertreten lassen können. Schrittweise einführen will die Bundesregierung eine „spezialärztliche Versorgung“. Dazu sollen die Möglichkeiten von Kliniken, Patienten mit komplexen Krankheiten wie Krebs, Aids oder Multipler Sklerose auch ambulant zu behandeln, erweitert werden. Weiter entwickelt werden soll die so genannte Bedarfsplanung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass je nach Region die unterschiedliche Alterszusammensetzung der Bevölkerung berücksichtigt werden muss. Ferner müssen die einzelnen Planungsbereiche künftig nicht mehr automatisch den Stadt- und Landkreisen entsprechen, sondern sollen bedarfsgerecht neu festgelegt werden.
Die Regierung plant mit dem Versorgungsstrukturgesetzentwurf zudem eine Stärkung des Rechts der Versicherten, nach einer Kasseninsolvenz eine neue Krankenkasse zu wählen. Liegen der Aufsichtsbehörde Anhaltspunkte vor, dass eine Neumitgliedschaft rechtswidrig abgelehnt oder erschwert wird, „hat sie diesen Anhaltspunkten unverzüglich nachzugehen und die Krankenkasse zur Behebung“ zu verpflichten, heißt es in der Vorlage. Die Verpflichtung soll mit der Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 50.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung verbunden werden.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, eine wirksamere, umfassende und sektorübergreifende Bedarfsplanung zur Sicherung einer wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung auszuarbeiten. Die Abgeordneten verlangen, in der Analyse und Planung des Versorgungsbedarfs und der anschließenden Umsetzung sollten Kriterien wie die Morbidität, die Mobilität, die Handicaps, die Geschlechterverteilung und die Entwicklung der Altersstruktur der Versicherten und Leistungserbringer sowie die regionale Infrastruktur und die soziale Entwicklung integriert werden.
Die Grünen wollen Vergütungsanreize für Ärzte schaffen, die sich in unterversorgten, zumeist ländlichen Regionen niederlassen. Diese seien aber nur dann zu finanzieren, „wenn gleichzeitig auch die erhebliche Überversorgung in manchen Regionen und Versorgungsbereichen wirksam bekämpft wird“, fordern die Abgeordneten in ihrem Antrag. Darin heißt es, die im Jahr 2007 in das Fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommene Zu- und Abschlagsregelung bei Unter- und Überversorgung müsse „durch die Selbstverwaltung endlich umgesetzt werden“. Ferner solle die Wiederbesetzung von Arztsitzen in überversorgten Regionen zur Ausnahme werden. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen regelhaft überzählige Sitze aufkaufen und stilllegen“, verlangen die Grünen.
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