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Mit der Vorlage sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer zentralen Visa-Warndatei sowie für ein „Verfahren für einen mittelbaren Abgleich von bestimmten Daten aus Visaverfahren für Sicherheitszwecke“ geschaffen werden. In erster Linie soll die Datei laut Bundesregierung der Vermeidung von Visummissbrauch dienen. In ihr sollen Warndaten zu Personen gespeichert werden, die wegen „einer der für das Visumverfahren relevanten Katalogstraftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder im Zusammenhang mit Schleusung, Menschen- und Kinderhandel oder schwersten Betäubungsmitteldelikten“ verurteilt worden sind. Ein Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese Datei soll – „abgesehen von den mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden für die Erteilung von Ausnahmevisa und die Rücknahme von Visa an den Grenzen“ – der Vorlage zufolge nicht möglich sein.
Zudem soll laut Entwurf ein neues Verfahren zum Abgleich der Visumantragsdaten mit den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu Personen mit Verbindung zum internationalen Terrorismus eingeführt werden. Danach sollen die Auslandsvertretungen neben den Daten der Visumsantragsteller die Daten von Einladern, Verpflichtungsgebern und sonstigen Referenzpersonen an eine im Bundesverwaltungsamt einzurichtende besondere Organisationseinheit übermitteln, die einen Abgleich mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei vornimmt. Damit soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen.
Polizeidirektor Carsten Glade vom Bundespolizeipräsidium befürwortete die Einführung der Visa-Warndatei. Sie stelle ein wirkungsvolles Instrument zur Verhinderung der irregulären Migration dar. Durch die Datei könnten die Grenzbehörden künftig „schnell und vor allem auch lückenloser auf entscheidungserhebliche Informationen“ zurückgreifen. Auch bei der „grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung an den Binnengrenzen“ habe die Datei eine wichtige Unterstützungsfunktion. Keine Alternative zur Visa-Warndatei sah der Vizepräsident des Bundeskriminalamts, Jürgen Maurer. Sowohl die Warndatei als auch das Abgleichverfahren erhöhten die Sicherheit in Deutschland, argumentierte er.
Für den Deutschen Anwaltverein sagte Rechtsanwalt Niko Härting, bei der vorgesehenen Regelung zur Speicherung der Daten der Einladenden habe man „Bedenken, ob dies den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält“. Der einzige Anknüpfungspunkt für die Speicherung sei, dass bei der „Übernahme der Verpflichtung zur Kostentragung“ falsche Angaben gemacht werden. Dabei reichten schon „kleine versehentliche Fehler“ des Einladenden. „Das halten wir für zu wenig“, betonte Härting. Christoph Sprich vom Bundesverband der Deutschen Industrie mahnte, das Gesetz dürfe nicht dazu führen, dass seriöse Unternehmen Probleme beim Einladen von Geschäftspartnern bekommen. Mit Blick auf große Unternehmen stelle sich die Frage, wie sich Verfehlungen einzelner Mitarbeiter, Niederlassungen oder Unternehmensteile in der Visa-Warndatei niederschlagen.
Der Rechtsanwalt Sönke Hilbrans mahnte, man müsse prüfen, ob man wirklich eine weitere Infrastruktur für Sicherheitsbelange im Aufenthaltsrecht brauche. Er verwies in diesem Zusammenhang unter anderem auf das Ausländerzentralregister, in dem Ausweisungsgründe, Wiedereinreisesperren und andere Angaben vorhanden seien, die in die Visa-Warndatei aufgenommen werden sollten. Auch habe man die Visumdateien der Auslandsvertretungen und vor allem das Visa-Informationssystem der EU. Aus seiner Sicht bestehe daher „kein Bedarf nach einer weiteren technischen Infrastruktur“.
Schleswig-Holsteins Landesbeauftragter für den Datenschutz, Thilo Weichert, stellte die Erforderlichkeit der Warndatei in Frage. Es gehe ja um die Vermeidung des Visa-Missbrauchs. Dies lasse sich auch mit anderen Dateien erreichen, sagte Weichert und nannte unter anderem das Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister, in dem Straftaten gespeichert seien. „Verfassungsrechtlich hoch problematisch“ sei der Abgleich mit der Antiterrordatei. Dies gehe „gar nicht“.
Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, Hans-Hermann Schild, verwies darauf, dass im Ausländerrecht die EU-Datenschutzrichtlinie zur Anwendung komme. In knapp drei Jahren müssten auch im Bereich der Sicherheitsbehörden die Datenschutzrechtstandards der Richtlinie angewendet werden, sofern man nicht in dem jeweiligen Bereich Ausnahmen habe, die man „gesondert festlegen“ müsse. Dabei sei Deutschland „Entwicklungsland“.
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