Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Zukunft des Filmerbes soll gesichert werden
Verfahren und Strategien zur Digitalisierung im audiovisuellen Bereich beschäftigen die Kultur- und Medienpolitiker schon seit geraumer Zeit. Sie wollen dafür sorgen, das deutsche Filmerbe in seiner Vielfalt einem möglichst breiten Publikum dauerhaft zugänglich zu machen und dabei die Interessen der Filmbranche, der Rechteinhaber und -verwerter, der Filmfördereinrichtungen, Archive und Stiftungen zu berücksichtigen. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat daher die Expertin und die Experten geladen, um Möglichkeiten zu diskutieren, wie der Bund die Sicherung, den Erhalt und die Zugänglichmachung des Filmerbes in Deutschland unter Berücksichtigung moderner technischer Verfahren bewerkstelligen kann.
„Manche Filme laufen Gefahr, kaputt zu gehen, wenn sie nicht digitalisiert werden“, warnte der Regisseur Hans W. Geißendörfer, deshalb müsse nicht sofort ein Medium zur Verfügung stehen, dass die Speicherung für 500 Jahre erlaube, sondern es könnten „auch erst einmal nur 50 Jahre sein“.
Eberhard Junkersdorf von der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung ergänzte, dass viele alte Filme beispielsweise aus den 1920er Jahren noch nicht einmal restauriert worden seien. Die Kosten für die Restauration alten Filmmaterials würden auch relativ hoch liegen, bei etwa 750.000 Euro pro Film.
Rainer Rother von der Stiftung Deutsche Kinemathek erklärte daraufhin: „Wenn das Filmerbe digitalisiert wird, muss eine Auswahl getroffen werden“, allein aus Kostengründen. Deshalb müssten allgemein gültige Kriterien festgelegt werden, denn es wäre falsch, „die tausend Bekanntesten zu nehmen, die jeder kennt und die bereits auf DVD erschienen sind“. Rother und sein Kollege Paul Klimpel stellten die Frage in den Raum, ob es eines Filmerbe-Gesetzes bedürfe.
Jan Fröhlich von CinePostproduction GmbH erklärte, dass es neue Filme gebe, von denen kein Negativ existiere, sondern allein digitale Kopien. „Solche Filme sind schon komplett verlorengegangen. Ich kenne aktuell kein Speichermedium, dem ich meine Daten länger als zehn Jahre anvertrauen würde. Das heißt, man muss alle sieben, acht Jahre umkopieren. Ein herkömmlicher Negativfilm bietet eine ganz andere physikalische Sicherheit.“
Auf die Frage einer Abgeordneten, inwiefern unklare Rechtslagen die Digitalisierung behindern könnten, antwortete Paul Klimpel, dass die Rechtelage in der Tat nicht immer eindeutig sei. Vor allem bei älteren Filmen könnte es zu Problemen kommen, beispielsweise bei der Ermittlung von Rechteinhabern.
Karl Griep, Leiter der Abteilung Filmarchiv im „Bundesarchiv“, hob hervor, dass ein Filmportal ein nützliches Instrument wäre, um die Öffentlichkeit zu informieren.
Margarete Evers von der Allianz Deutscher Produzenten betonte, dass sie davon ausgeht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die teils eigene Filme produzieren und an Kinoproduktionen beteiligt sind, „ihr Material selbst archivieren. Aber ob das zur Bewahrung des Filmerbes ausreicht, das kann ich nicht beurteilen.“
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter