Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Kraft-Wärme-Kopplung soll stärker gefördert werden
Mit der Novelle sollen die Zuschläge für KWK-Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erhöht werden. Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen werden erleichtert. Außerdem soll es eine Förderung von Wärmespeichern geben. Sehr kleine KWK-Anlagen sollen in Zukunft unbürokratisch pauschalierte Zuschlagszahlungen erhalten.
KWK-Anlagen werden durch Zuschläge auf den Strompreis gefördert. Die Förderung ist seit 2009 auf 750 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Die Bundesregierung beziffert die Kosten der Förderung zwischen 2003 und 2006 auf etwa 800 Millionen Euro. Durch das Auslaufen der Förderung bestimmter Anlagekategorien habe sich die Förderung 2008 auf 521 Millionen Euro verringert und sei 2009 auf 386 Millionen Euro gesunken.
Bei unveränderter Förderung werde die Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent an der Nettostromerzeugung erreichen. Damit werde das Ziel eines Anteils von 25 Prozent nicht erreicht, schreibt die Bundesregierung. Daher solle das Gesetz novelliert werden, „um zur Erreichung des 25 Prozent-Ziels beizutragen“. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen, die die Bundesregierung prüfen will.
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