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Zu den Kreditfabriken erläutert der Bundesrechnungshof, im Finanzsektor sei es seit einigen Jahren üblich geworden, banktechnische Tätigkeiten durch externe Dienstleister erledigen zu lassen, um Kosten zu sparen. Kreditfabriken würden im Vorfeld einer Kreditgewährung Sicherheiten bewerten und Risiken überprüfen sowie nach Gewährung des Kredits die Adresspflege, Überwachung der Zahlungseingänge sowie das Mahnwesen übernehmen. Um die Steuerbefreiung hätten einige Bankenverbände gebeten, weil den Banken wegen fehlender Vorsteuerabzugsmöglichkeiten höhere Kosten durch die von den Kreditfabriken in Rechnung gestellte Umsatzsteuer entstanden seien.
Nach Angaben des Rechnungshofs hoben die Abteilungsleiter zwar die Steuerbefreiung im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung inzwischen auf, beschlossen aber zugleich eine Übergangsregelung, nach der die Befreiung bis zum 31. Dezember 2012 weiter im Verwaltungswege angewendet werden kann. Damit ist der Rechnungshof nicht zufrieden. Es sei geboten, „die Besteuerung bei den Kreditfabriken umgehend sicherzustellen. Gründe für die Befreiung sind nicht ersichtlich.“ An das Bundesfinanzministerium ergeht der Appell der Prüfer, „steuerliche Vergünstigungen nicht im Verwaltungswege einzuführen. Nur so ist gewährleistet, dass die Grundsätze der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung in der Praxis angewandt werden.“
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