Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2012 > Einführung des Veränderungswertes für Krankenhäuser wird geprüft
Die Regierung weist darauf hin, dass der Veränderungswert dafür sorgen soll, „dass die Krankenhäuser auch weiterhin wirtschaftlich handeln“. Deshalb solle die geltende Grundlohnrate, die auf die beitragspflichtigen Einnahmen abstellt, nicht durch den vom Statistischen Bundesamt zu ermittelnden Orientierungswert abgelöst werden, der auf die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich abstellt, sondern „durch den zu finanzierenden Anteil des Orientierungswertes“ – den Veränderungswert (oder auch anteiligen Orientierungswert).
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