Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2013 > Neues Außenwirtschaftsrecht gebilligt
Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung von Sondervorschriften vor, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen. Die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von Rüstungsgütern bleibt aber nach Angaben der Regierung genauso eine Straftat wie der leichtfertige Verstoß gegen Waffenembargos. Zur Modernisierung gehört der Verzicht auf überholte Begriffe wie „Wirtschaftsgebiet“ und „fremde Wirtschaftsgebiete“. Diese Begriffe hätten der Teilung Deutschlands Rechnung getragen, „die dazu führte, dass der Wirtschaftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit der früheren Deutschen Demokratischen Republik weder dem binnenwirtschafts- noch dem Außenwirtschaftsverkehr zugeordnet werden konnte“. Künftig sollen die Begriffe Inland und Ausland verwendet werden. Auch wird der Begriff „Datenverarbeitungsprogramme“ durch Software ersetzt.
Die SPD-Fraktion konnte sich nicht mit ihrem Änderungsantrag durchsetzen, der das Ziel hatte, die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie den gemeinsamen EU-Standpunkt zur Kontrolle des Rüstungsexports in das Gesetz einzufügen. Die SPD-Fraktion wollte damit erreichen, dass Kriterien wie die Beachtung von Menschenrechten in Empfängerländern deutscher Rüstungsgüter sowie die Förderung von Frieden und Freiheit in der Welt Gesetzesrang bekommen.
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