Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2013 > Gesetzentwurf zu stärkerer Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung von Großvorhaben umstritten
Vorgesehen ist dem Gesetzentwurf zufolge, im Verwaltungsverfahrensgesetz allgemeine Vorschriften über die „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ einzuführen. Sie soll vor dem eigentlichen Verwaltungsverfahren – also vor der förmlichen Antragstellung – erfolgen und eine „frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen“ ebenso umfassen wie die Gelegenheit zur Äußerung für die Öffentlichkeit, Erörterung und Mitteilung der Ergebnisse an die zuständige Behörde. Diese soll verpflichtet werden, bei dem Vorhabenträger auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken. Eine Verpflichtung des Trägers zu ihrer Durchführung soll indes nicht eingeführt werden.
Ferner sollen „verallgemeinerungsfähige Regelungen“ zum Planfeststellungsverfahren, die mit dem sogenannten Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz von 2006 eingeführt wurden, aus verschiedenen Fachgesetzen in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen werden. In den betroffenen Fachgesetzen sollen die überflüssig gewordenen Regelungen gestrichen werden.
Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP soll das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur der Behörde, sondern auch der „betroffenen Öffentlichkeit“ mitgeteilt werden. Zudem will die Koalition mit dem Änderungsantrag erreichen, dass „öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen parallel auch immer im Internet erfolgen“.
Ulf Domgörgen, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sagte, es handele sich um „kein sensationelles Gesetz“. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung sei eine „sehr schmale“ und unverbindliche Regelung vorgesehen, was je nach Sichtweise beklagt oder begrüßt werde.
Tilmann Heuser vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland nannte den Gesetzentwurf „sehr enttäuschend“. Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werde nichts grundlegend geändert, kritisierte er.
Matthias Möller-Meinecke, Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main, sagte, die Erwartungen an die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung würden „maßlos enttäuscht“. Möller-Meinecke plädierte zugleich dafür, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich einzuführen und „sie nicht der Freiwilligkeit des Vorhabenträgers zu überlassen“.
Professor Ulrich Ramsauer, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg, bewertete den Regierungsvorschlag einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung als „durchaus gelungen“. Er vermeide bürokratischen Aufwand und sei wirksam. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung liege auch im Interesse des Vorhabenträgers.
Professorin Andrea Versteyl, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, sprach sich dafür aus, das Gesetz „in der Minimalversion“ zu verabschieden. Man sollte nicht mit einer weitergehenden Regelung „Enttäuschungen produzieren“, mahnte sie.
Professor Jan Ziekow vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer sagte, der Gesetzentwurf genüge den Anforderung. So sorge er für den erforderlichen gesetzgeberischen Impuls, „ohne momentan überzuregulieren“, und setze ein „Schwergewicht auf Information und Kommunikation“.
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