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Am Donnerstag hat die dritte Sitzung des Wahlausschusses des Bundestages in der aktuellen Wahlperiode stattgefunden. Auf der Tagesordnung stand die Wahl von drei Richtern für den Ersten und Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerG).
Als Nachfolger für den Richter Siegfried Broß im Zweiten Senat wählte der Ausschuss den thüringischen Innenminister und Hochschullehrer Peter Michael Huber. Als Nachfolgerin für die Richterin Lerke Osterloh im Zweiten Senat des BVerG bestimmte das Gremium Monika Hermanns, die bisher als die Richterin am Bundesgerichtshof tätig war. Als Nachfolgerin für Brun-Otto Bryde im Ersten Senat entschied sich der Wahlausschuss für Susanne Baer, die an der Berliner Humboldt-Universität Professorin für „Öffentliches Recht und Geschlechterstudien“ ist.
Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Wahl der vom Bundestag zu wählenden Richter übernimmt der Wahlausschuss, der zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt wird. Seine zwölf Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt. Die CDU/CSU-Fraktion stellt in der 17. Wahlperiode fünf Abgeordnete, die SPD-Fraktion drei, die FDP-Fraktion zwei, die Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils einen Abgeordneten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundestages unter folgendem Link: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/gremien/wahlausschuss/index.jsp
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