Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 12. Geschäftsordnung - Parlamentsrecht > 12.1 Chronik der Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages > 14. Wahlperiode (1998–2002)
Stand : 31.3.2010
Beratung im BT
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Änderungen |
Veröffentlichung
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Änderung der Anlagen 1 und 3 GOBT: Änderung des § 8 sowie Einfügung eines § 8a der Anlage 1 GOBT: Pflicht der Amtsverschwiegenheit der Mitglieder von Untersuchungsausschüssen, Einfügung eines § 2a in Anlage 3 GOBT: Ergänzung der Geheimschutzordnung um Privatgeheimnisse |
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Anlage 6, Nr. 1–4 zur GOBT betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages: Keine Anrechnung von Wochenend- und allgemeinen Feiertagen bei der Berechnung der 48-Stunden-Frist, Möglichkeit der Fristverlängerung im Einzelfall zwecks weiterer Prüfungen; redaktionelle Anpassungen |
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Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages Änderung § 3 der Verhaltensregeln: Ausweitung der Offenlegungspflichten von Nebentätigkeiten und außerparlamentarischer Interessenbeziehungen, Euro-Umstellung anzeigungsrechtlicher Beträge, Anpassung der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages |
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1 Im Zusammenhang mit der Euro-Einführung hat der Bundestagspräsident am 23. Oktober 2002 Änderungen an den Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages bekanntgegeben. Vgl. BGBl. I S. 4208.