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18. April 2013

Netzneutralität

Die Projektgruppe, geleitet von Dr. Peter Tauber (CDU/CSU), wurde am 14. Juni 2010 konstituiert. 18-mal kamen die Mitglieder zu Projektgruppensitzungen zusammen, zudem veranstalteten sie eine öffentliche Anhörung und ein Expertengespräch mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Der Bericht - hier als pdf - erschien im Februar 2012.

Welche Definitionen von Netzneutralität im Sinne von Diskriminierungsfreiheit gibt es? Welche Bedeutung hat Netzneutralität für jeden Einzelnen, für kleine und große Unternehmen? Vor diesem Hintergrund hat sich die Projektgruppe anhand dreier Merkmale - Netze, Dienste und Inhalte - intensiv mit den Voraussetzungen befasst. Kontrovers diskutiert wurde auch die Frage, ob die bestehenden Regulierungsvorschriften ausreichend sind, um Diskriminierungsfreiheit gewährleisten zu können. Am Ende gab es dazu keine Einigung. Der 55-seitige Bericht enthält deshalb außer einer Einleitung und dem Schlussabsatz keine mehrheitlichen Handlungsempfehlungen. Stattdessen gibt es zwei Textentwürfe mit umfangreichen Handlungsempfehlungen, die in der Kommissionssitzung beide keine Mehrheit fanden und so als Sondervoten in den Bericht eingegangen sind.




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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

www.bundestag.de/internetenquete/Netzneutralitaet/index.jsp

Stand: 18.04.2013