Berlin: (hib/HLE/MIK) Kreditinstitute müssen in Zukunft Beiträge zu einem Restrukturierungsfonds entrichten, der in Schieflage geratene Banken unterstützen soll. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (17/4977) vorgelegt, mit dem die Höhe der Jahresbeiträge für die Kreditinstitute geregelt wird. Dazu heißt es, die Höhe der Beiträge orientiere sich am Systemrisiko des jeweiligen Instituts. Die Beitragshöhe sei aber begrenzt.