Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 9. März 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (17/6056) eingebracht. Das Abkommen mit Uruguay solle das bisherige Abkommen aus dem Jahre 1987 ersetzen und lehne sich im Wesentlichen an das OECD-Musterabkommen an, schreibt die Bundesregierung.