Berlin: (hib/BOB) Welche Gründe im Einzelnen für die Wahlentscheidungen in den Ländern, bei den Mitgliedern des Richterwahlausschusses und – soweit es das Bundesverfassungsgericht betrifft – bei den Mitgliedern des Wahlausschusses von Bundestag beziehungsweise Bundesrat sprechen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Dies teilt sie in ihrer Antwort (17/6067) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (