Berlin: (hib/STO) Im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts sind bislang in keinem Fall aus einer Online-Durchsuchung gewonnene Informationen als Beweismittel vor Gericht verwendet worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/6079) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (