Berlin: (hib/VER) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines ”Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes“ (17/6611) vorgelegt. Das Umweltauditgesetz dient im Wesentlichen zur Umsetzung des sogenannten EG-Öko-Audits auf nationaler Ebene. Die Gesetzänderung solle unter anderem eine Ermächtigungsgrundlage liefern, um ”deutschen Umweltgutachtern ein weiteres Betätigungsfeld“ auch außerhalb der EU zu eröffnen.
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