Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2011 > Regierung gegen generelle Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten
ihrer Beamten genieße die Bundespolizei nach Erkenntnissen der Bundesregierung ”in breiten Teilen der Bevölkerung großes Vertrauen“.
Um eine Identifizierbarkeit von Bundespolizisten im Einsatz zu ermöglichen, seien diese gehalten, auf Nachfrage Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle zu nennen, heißt es in der Antwort weiter. In Gefahrensituationen könne sich der Polizeibeamte auf die Mitteilung der Dienstausweisnummer beschränken. Darüber hinaus sei eine Identifizierung ”über die taktische Kennzeichnung, polizeiliche Videoauswertung oder durch eine interne Zeugenbefragung möglich“.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein