Im Bundestag notiert: Lebenspartnerschaften im Steuerrecht
Finanzen/Antwort - 15.05.2012
Berlin: (hib/HLE) Das Bundesfinanzministerium trägt einen Beschluss der Steuerabteilungsleiter der Länder, den Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes das Ehegattensplitting zu gewähren, nicht mit. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9471) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (