Im Bundestag notiert: Entsorgung von Lagerstättenwasser
Wirtschaft und Technologie/Antwort - 16.05.2012
Berlin: (hib/HLE) Nach der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind die Länder für die Genehmigung von Vorhaben wie der Entsorgung von Lagerstättenwasser bei der Förderung von Erdgas zuständig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (