Im Bundestag notiert: Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius
Finanzen/Gesetzentwurf - 22.05.2012
Berlin: (hib/HLE) Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius ist ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung abgeschlossen worden. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius entspreche im Wesentlichen dem von der OECD vorgelegten Musterabkommen, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (17/9689).
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