Im Bundestag notiert: Markenrechtsvertrag von Singapur
Recht/Gesetzentwurf - 24.05.2012
Berlin: (hib/BOB) Dem Markenrechtsvertrag von Singapur von Ende März 2006 der Weltorganisation für geistiges Eigentum soll zugestimmt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/9691) vor. Der Markenrechtsvertrag dient der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verfahren zur Anmeldung einer Marke in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
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