Berlin: (hib/VER) Die SPD-Fraktion will sich mittels einer Kleinen Anfrage (17/11418) zum „Schutz des Erbrechts nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder“ informieren. Unter anderem will sie wissen, wie sichergestellt werden könne, dass „Nachlassgerichte auch von den nichtehelichen Kindern Kenntnis erhalten, die zwischen 1946 und 1970 in den alten Bundesländern überhaupt nicht im Geburtseintrag ihrer Eltern vermerkt wurden“. Ferner fragt die Fraktion, ob die Regierung entsprechende Regelungen zum Schutz des Erbrechts der bisher n