Berlin: (hib/VER) In Umsetzung des Koalitionsvertrages soll die Schlichtung im Luftverkehr auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das schreibt die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/11210) zur Begründung. Dieser setze zunächst auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an einer Schlichtung durch „die Möglichkeit, privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen anzuerkennen“. Dennoch bleibe für Fluggäste und Luftfahrtunternehmen die Möglichkeit, die Zivilgerichte anz