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Mindestens fünf Prozent der Abgeordneten, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden. Mitglieder des Bundestages, die keiner Partei angehören oder sich keiner Fraktion anschließen, gelten als fraktionslos. Im 17. Deutschen Bundestag gibt es fünf Fraktionen. Nach der Stärke der einzelnen Fraktionen richtet sich die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie der Ausschussvorsitze.