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Eine Bundes-Tags-Wahl
findet alle vier Jahre statt.
Bei der Bundes-Tags-Wahl
wählt das Volk die Abgeordneten.
Menschen in Deutschland wählen Abgeordnete.
© DBT/Bernd Kissel
Das Volk sind alle Bürger
und Bürgerinnen in Deutschland,
wenn sie 18 Jahre oder älter sind.
Und wenn sie einen deutschen Pass haben.
So steht es im wichtigsten Gesetz,
dem Grund-Gesetz:
Das Volk wählt die Abgeordneten in
allgemeiner,
unmittelbarer,
freier,
gleicher und
geheimer Wahl.
Jeder darf wählen.
© DBT/Bernd Kissel
Allgemein bedeutet,
dass jeder Bürger und jede Bürgerin wählen darf.
Man muss dafür
die deutsche Staats-Angehörigkeit besitzen.
Das bedeutet,
dass man einen deutschen Ausweis hat.
Und man muss 18 Jahre alt oder älter sein.
Unmittelbar sind die Wahlen,
weil die Abgeordneten direkt von den Bürgern bestimmt werden.
Freie Wahlen bedeutet,
dass jeder Wähler selbst entscheidet.
Jeder darf selbst entscheiden, wen er wählt.
Gleich bedeutet,
dass jede Stimme gleich viel wert ist.
Geheim heißt:
Jeder kann so wählen,
dass kein Anderer weiß, wen er wählt.
Im Deutschen Bundes-Tag
sitzen zur Zeit 620 Abgeordnete.
Die nächste Bundes-Tags-Wahl
ist im Jahr 2013.