Abgeordnete sind an Weisungen nicht gebunden. Freies Mandat und Fraktionsdisziplin schließen sich jedoch nicht grundsätzlich aus. Trotz garantierter Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten muss ein geschlossenes Handeln der Fraktionen möglich sein.
In welcher Reihenfolge Kandidaten und Parteien auf den Stimmtzetteln aufgeführt werden, hängt vor allem vom Zweitstimmenergebnis der Parteien bei der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Bundesland ab. In zwölf Ländern steht die CDU ganz oben.
Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt, deren Zuschnitt sich entsprechend der Bevölkerungsentwicklung ändert. Für die Bundestagswahl am 22. September verliert Mecklenburg-Vorpommern einen Wahlkreis, während Hessen einen Wahlkreis dazugewinnt.
Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Roderich Egeler (Foto) hat am Donnerstag, 1. August, einer von fünf Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse zu Landeslisten der Parteien für die Wahl zum Bundestag stattgegeben und vier abgewiesen.
Zur Bundestagswahl am 22. September kandidieren 34 von 39 zugelassenen Parteien. Der Bundeswahlausschuss hatte in öffentlicher Sitzung am 4. und 5. Juli 38 Parteien zugelassen, zusätzlich war eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich.
Für den Wahlkampf und ihre Arbeit brauchen Parteien Geld. Dazu müssen sie Spenden sammeln. Doch sie können, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zusätzlich staatliche Subventionen bekommen. Mehr über die Parteienfinanzierungerfahren Sie hier.
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen das Wahlrecht reformiert. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht, werden Ausgleichsmandate an die anderen Parteien vergeben.
Bei der Bundestagswahl 2013 wird aufgrund von Vorgaben der Karlsruher Verfassungshüter nach neuen Vorschriften über die Verteilung der Abgeordnetensitze entschieden. Mit der jüngsten Wahlrechtsreform hat der Bundestag das Bundeswahlgesetz zum 22. Mal geändert.
Bei der Bundestagswahl am 22. September wird erstmals das am 9. Mai in Kraft getretene reformierte Wahlrecht angewendet. Neu ist, dass Überhangmandate durch die Vergabe weiterer Mandate mit Blick auf den bundesweiten Parteiproporz ausgeglichen werden.