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Um den für das Gelingen der Energiewende unabdingbar notwendigen Ausbau der Stromnetze geht es in einer 90-minütigen Debatte im Bundestag am Donnerstag, 14. März 2013, ab 9 Uhr. Zum Auftakt gibt Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) eine 20-minütige Regierungserklärung mit dem Titel "Eine starke Energieinfrastruktur für Deutschland" ab. Auf diesem Feld gehen die Vorstellungen von Regierung und Opposition weit auseinander. Während die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (17/12638) auf die Beschleunigung des Leitungsbaus setzt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieses Ziel mit der Gründung einer "Deutschen Netzgesellschaft" und Bürger-Investitionen in den Leitungsausbau erreichen. Die Bundesregierung komme ihren Aufgaben nicht nach, kritisiert die Fraktion in ihrem Antrag (17/12518). So seien von den 2007 projektierten 1.834 Kilometer Neubautrassen bisher nur 260 Kilometer realisiert worden. "Die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland erhalten und stärken" (17/12214) und "Den Netzausbau bürgerfreundlich und zukunftssicher gestalten" (17/12681) sind Anträge der SPD, die mit den übrigen Vorlagen im federführenden Wirtschaftsausschuss weiterberaten werden sollen.
Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien, die sukzessive Abschaltung der verbleibenden Kernkraftwerke und der Bau konventioneller Kraftwerke an neuen Standorten würden es erforderlich machen, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren, heißt es in dem von der Regierung vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze.
Insbesondere müsse der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen und neuen konventionellen Kraftwerken zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden.
In dem Gesetzentwurf wird für insgesamt 36 Planungen für den Bau von Höchstspannungsleitungen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. "Um das Verfahren zur Realisierung der Vorhaben zu beschleunigen, wird weiterhin eine Rechtswegverkürzung herbeigeführt", schreibt die Regierung. Künftig gibt es mit dem Bundesverwaltungsgericht nur noch eine Instanz für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf Vorhaben des Bundesbedarfsplans.
Die Bundesregierung wirbt in der Begründung des Gesetzentwurfs für den Netzausbau: "Denn nur der engpassfreie Transport innerhalb Deutschlands gewährleistet die sichere Integration des Stroms aus erneuerbaren Energien und damit die angestrebte Energiewende, ohne auf den hohen Standard der Versorgungssicherheit verzichten zu müssen." Für die Realisierung der in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Vorhaben werden Kosten in Höhe von schätzungsweise zehn Milliarden Euro entstehen, schreibt die Bundesregierung. Dabei seien Mehrkosten für Erdkabel noch nicht berücksichtigt.
Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Gründung einer Deutschen Netzgesellschaft des Bundes, damit der Ausbau der Stromnetze beschleunigt wird. Zudem sollen die vier in Deutschland bestehenden Regelzonen zu einer Regelzone zusammengelegt werden.
Die neue Netzgesellschaft soll in Kooperation mit den Übertragungsnetzbetreibern als Mehrheitseigner den Bau und Betrieb der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) sowie der Offshore-Netzanbindungsleitungen organisieren und mitfinanzieren. Geprüft werden soll zudem eine Übertragung der Übertragungsnetze in die Netzgesellschaft des Bundes.
Die Bürger sollen sich finanziell am Bau neuer Stromleitungen beteiligen können. Dazu solle ein Anleihen-Modell mit festen Zinssätzen entwickelt werden, fordern die Grünen. Dabei solle auch geprüft werden, inwiefern Anteile vorrangig Bewohnern von Gemeinden angeboten werden können, die unmittelbar vom Netzausbau betroffen seien.
"Damit könnte sichergestellt werden, dass die mit der Energiewende verbundene Wertschöpfung nicht nur dort stattfindet, wo die Energie erzeugt bbeziehungsweise verbraucht wird, sondern auch dort, wo der Strom durchgeleitet wird", schreibt die Fraktion.
In ihrem zweiten Antrag fordert die SPD die Bundesregierung auf, auf eine Zusammenfassung der vier großen Netzbetreiber in eine Deutsche Netz AG hinzuwirken. Bei dieser Aktiengesellschaft solle der Bund mitfinanzieren und mitgestalten, um für den Investitionsbedarf von 30 Milliarden Euro bis 2030 eine geplante Steuerung, Partizipation und solidarische Finanzierung sicherzustellen.
Für den Netzausbau solle zunächst auf vorhandene Trassen zurückgegriffen werden. Die Option der Erdverkabelung solle bei allen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen (HGÜ) vorgesehen werden. Wie die SPD schreibt, bleibt der Ausbau der Übertragungsnetze hinter den Zeitplänen zurück. Weder das Energieleitungsausbaugesetz noch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz hätten zu einer nennenswerten Beschleunigung der Verwaltungsverfahren geführt. Gesetzentwurf und Anträge sollen zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden. (hle/13.03.2013)