Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011 > Im Bundestag notiert: Ausländische verdeckte Ermittler
Berlin: (hib/STO/AW) Ausländische verdeckte Ermittler (VE) unterliegen bei Einsätzen in Deutschland den deutschen Vorschriften des Straf- und des Strafprozessrechts. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4333) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3941). Danach unterliegen ausländische Polizeikräfte ”bei der Durchführung verdeckter Ermittlungen auf deutschem Hoheitsgebiet den gleichen Berichtspflichten wie deutsche VE“.
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