Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011 > Deutscher Ethikrat bei Votum zur PID gespalten
Nach dem Votum der Gegner eines strikten Verbots soll die PID zulässig sein, wenn die Eltern nachweislich Erbanlagen tragen, die beim Kind zu einer schweren Krankheit oder Behinderung führen würden und wegen der Gefährdung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der betreffenden Frau Anlass für eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch wären. Ferner solle die PID zugelassen werden, wenn bei den Eltern ein hohes Risiko vorhanden ist, eine Chromosomenstörung zu vererben, die eine Lebensfähigkeit des Embryos außerhalb der Gebärmutter ausschließt. Ähnliches soll für Eltern mit wiederholten Fehlgeburten gelten. Gesetzlich verbieten wollen die 13 Mitglieder des Ethikrates die PID zur Geschlechtsfeststellung oder wenn beabsichtigt ist, Embryos für die Spende von Zellen, Geweben oder Organen auszuwählen. Auch soll die Untersuchung ausgeschlossen werden, wenn sie allein wegen des Alters der Frau mögliche Chromosomenstörungen beim Embryo erfolgen soll.
Zur Begründung heißt es, einem Paar sollte der Weg zur Erfüllung seines Kinderwunsches offen stehen, auch wenn ein schwerwiegendes genetisches Risiko bestehe. Die Rechte und der Schutz der Mutter seien gegenüber dem Embryonenschutz abzuwägen – bei der PID werde nicht auf grundsätzlich andere Weise in das Lebensrecht des Embryos eingegriffen als bei einem Schwangerschaftsabbruch.
In dem Votum für ein striktes Verbot heißt es dagegen, der Wunsch nach einem eigenen, leiblichen Kind könne nicht begründen, warum die Eltern ”ein Recht zur Auswahl unter mehreren zur Realisierung dieses Wunsches erzeugten Embryonen haben sollten“. Für den Embryonenschutz rechnen die elf die Empfehlung tragenden Experten mit ”gravierenden Folgen“, insbesondere da eine hohe Anzahl von ”überzähligen“ Embryonen entstehen würde, ”von denen niemand weiß, wie mit ihnen umzugehen wäre“.
Die 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrates werden je zur Hälfte von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten berufen. Rechtliche Grundlage der Tätigkeit des Rates ist das im Jahr 2007 in Kraft getretene Ethikratgesetz. Unter anderem berät das Gremium Bundestag und Bundesregierung in ethischen Fragen.
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