Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Regierung: EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Nanomaterialien in Lebensmitteln geplant
Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, werden Nanomaterialien als Chemikalien behandelt und unterliegen als solche den europäischen und nationalen gesetzlichen Regelungen. Die Risiko- und Gefahrenbewertung erfolge ebenfalls auf Basis gesetzlich vorgeschriebener Verfahren. Aus Sicht des Arbeitsschutzes seien Nanomaterialien in der Form von Stäuben maßgeblich in Bezug auf mögliche Gesundheitsgefahren.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein