Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > Regelung zum BAföG-Teilerlass soll geändert werden
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Im Juni dieses Jahres hatten die Richter es für verfassungswidrig erklärt, dass nach geltender Regelung eine Gruppe von Studierenden allein deshalb nicht vom Teilerlass profitieren kann, weil sie damit die vorgeschriebene Mindeststudienzeit für ihren Studiengang unterschreiten würde. Bei einem Abschluss vier Monate vor Ablauf der Förderungshöchstdauer bekommen die Studenten einen großen Teilerlass, bei einem Abschluss zwei Monate früher einen kleinen Teilerlass. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2011 eingeräumt, um die Darlehensteilerlasse bei frühzeitigem Studienabschluss neu zu regeln.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf rechnet die Prüfungszeiten an reine Mindeststudienzeiten an – sofern die gesamte Dauer der Mindestausbildungszeit nicht ausdrücklich festgelegt ist. Dies soll sicherstellen, dass „kein Studierender von vorneherein allein deshalb von einem großen oder kleinen Teilerlass ausgeschlossen ist, weil ihm ein ausreichend frühzeitiger Abschluss noch vor Ablauf der Förderungshöchstdauer durch das Zusammenspiel der Regelungen über Mindeststudiendauer, Förderungshöchstdauer und über den seiner Einflussnahme entzogenen Prüfungsablauf unmöglich gemacht wird“.
Die Koalitionsfraktionen weisen jedoch darauf hin, dass die Regelung des Teilerlasses „ohnehin bereits für Studienabschlüsse nach dem 31. Dezember 2012 unter anderem gerade wegen zwischenzeitlich nicht mehr zu gewährleistender Einzelfallgerechtigkeit abgeschafft worden war“. Die neue Regelung greift demnach nur bis Ende 2012.
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