Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Union und FDP fordern Deckelung des EU-Haushalts
Mehrausgaben für europäische Zukunftsprojekte müssten künftig durch Umschichtungen im EU-Haushalt finanziert werden. So solle die EU nur Projekte mit „echtem europäischen Mehrwert“ fördern. Als wichtige europäische Herausforderungen identifizieren die Abgeordneten die Bereiche Beschäftigung, Forschung, Entwicklung, Klimawandel, Energie sowie die Armutsbekämpfung. Der Ausbau der Energie- und Kommunikationsnetze und zum Teil auch der Verkehrsinfrastruktur sei vorrangig Sache der Privatwirtschaft. Hier solle die EU verstärkt auf die Mobilisierung privaten Kapitals und auf Öffentlich-Private-Partnerschaftsmodelle bauen. Grundsätzlich sollten Investitionen der EU immer Vorrang vor konsumtiven Ausgaben haben, heißt es weiter.
Um nicht indirekt ein Verschuldungsverbot zu umgehen, müssten EU-Garantien für privatwirtschaftliche Projektanleihen im EU-Haushalt vollständig budgetiert werden. Die Abgeordneten fordern in diesem Zusammenhang eine „kritische Überprüfung“ des Risikoteilungsmechanismus zwischen EU-Kommission und Europäischer Investitionsbank. Euro-Bonds seien „strikt“ abzulehnen.
Außerdem erteilen Union und FDP in ihrem Antrag der Einführung einer europäischen Steuer, unabhängig ob direkt oder indirekt erhoben, eine Absage. Diese würde dem „Bürger nur neue Steuerlasten aufbürden, die Akzeptanz der EU schmälern, das System noch intransparenter machen,“ schreiben die Abgeordneten.
Grundsätzlich mahnen sie außerdem an, dass die erweiterten Aufgaben der EU nicht dazu führen dürfen, nationale Kompetenzen auszuhöhlen. „Das bedeutet, dass zum Beispiel im Bereich der Energie- oder der Justizpolitik die neuen Aufgaben laut Vertrag von Lissabon nicht automatisch mit europäischem Budget unterlegt werden dürfen“, heißt es dazu in der Initiative. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass „die Vorschläge der Kommission grundlegende Weichenstellungen für die Finanzierung der EU enthalten und im Kern nationale Steuerhoheit betreffen“. Eine Zustimmung Deutschlands zu einem Beschluss des Europäischen Rates erfolge „durch ein Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes“ – also mit Beteiligung von Bundestag und Bundesrat.
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