Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Rund 1.150 Auslandsdienstreisen von Abgeordneten in der laufenden Wahlperiode
Danach kam es im Berichtszeitraum zu 145 Reisen von Ausschussdelegationen, drei Reisen offizieller Delegationen unter Leitung des Präsidenten oder eines Präsidiumsmitglieds und 25 Delegationsreisen der Parlamentariergruppen. Ferner werden in der Vorlage 732 Einzeldienstreisen sowie 48 Einzeldienstreisen von Präsidiumsmitgliedern aufgeführt. Hinzu kamen den Angaben zufolge 196 Reisen zu Konferenzen und Sitzungen der internationalen parlamentarischen Versammlungen einschließlich Wahlbeobachtungen. Die Gesamtkosten der Reisen werden mit knapp 4,9 Millionen Euro angegeben.
In dem Bericht wird darauf verwiesen, dass in einer globalisierten Welt die innenpolitischen Entwicklungen und die internationale Politik nicht mehr voneinander zu trennen seien. Ein immer dichteres Netz der Kooperation und eine gegenseitige Abhängigkeit auf zwischenstaatlicher Ebene erforderten transparentere Entscheidungsabläufe und die Wahrung von Beteiligungsrechten. Auch werde der Bundesrepublik „nicht zuletzt als der größten Volkswirtschaft Europas auf internationaler Ebene zunehmend eine entscheidende Rolle zugewiesen“. Dieser „gestiegenen Verantwortung Deutschlands gegenüber seinen Partnern in der Welt“ entspreche eine „angemessene internationale Tätigkeit des Parlaments“.
Um ihrer internationalen Verantwortung gerecht zu werden, sei es für die Abgeordneten „zwingend erforderlich, eine intensive Zusammenarbeit mit ausländischen Politikern und Institutionen zu pflegen“, heißt es in der Vorlage weiter. So könnten die Abgeordneten die für ihre Aufgaben notwendigen Informationen und Erfahrungen vor Ort sammeln und auf die internationale Lage und auftretende Konfliktsituationen in angemessener Weise reagieren. In Gesprächen mit ihren Parlamentskollegen aus anderen Staaten, mit Vertretern von Regierungen, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft oder kultureller Einrichtungen erörterten sie aktuelle und „bisweilen brisante Themen der Gegenwart“.
Die internationalen Aktivitäten der Parlamentarier dienen laut Unterrichtung darüber hinaus „der Kooperation und dem Austausch in zahlreichen Bereichen nationaler Fachpolitik“. In der EU erfolge ein Erfahrungsaustausch zunehmend auf Gebieten, in denen die Hauptverantwortung zwar bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegt, „eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene aber dennoch erforderlich erscheint“. In zahlreichen Politikbereichen stünden die EU-Staaten schon heute vor vergleichbaren Problemen. So sei etwa die Zukunft der Alterssicherung ein Thema, das alle Mitgliedstaaten betrifft. Ein intensiver Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet ermögliche den „Transfer erfolgreicher Strategien zwischen den Staaten“. Im Rahmen von Auslandsdienstreisen könnten sich die Abgeordneten in ihrer Funktion als Gesetzgeber „Informationen über Erfolg versprechende Lösungen einholen, um dann bei anstehenden Reformvorhaben sachgerechte Entscheidungen treffen zu können“.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat sich der Bundestag vertraglich verpflichtet, stimm- und mitwirkungsberechtigte Delegationen an verschiedenen internationalen parlamentarischen Versammlungen zu beteiligen. Neben diesen „bereits länger institutionalisierten Formen internationaler parlamentarischer Zusammenarbeit“ sei angesichts der veränderten internationalen Lage das Bedürfnis nach einer zunehmenden regionalen interparlamentarischen Kooperation festzustellen wie etwa im Rahmen der Ostseeparlamentarierkonferenz. In Staaten, in denen nach politischen Umbrüchen demokratische Strukturen aufgebaut werden, könne der Bundestag „wichtige Unterstützungsarbeit leisten“. So hätten Abgeordnete in den zurückliegenden Jahren „insbesondere in den Staaten Mittel- und Osteuropas auf vielfältige Weise zur Entwicklung von demokratischen Rechts- und Verfassungsstrukturen und zum Aufbau stabiler parlamentarischer Organisationsstrukturen beigetragen“.
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