Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2011 > Bundesregierung bewertet Niederschlagung des Aufstandes der Herero und Nama 1904 offiziell nicht als Völkermord
Gleichwohl habe sich die Bundesrepublik wiederholt zur „historischen und moralischen Verantwortung Deutschlands“ gegenüber Namibia bekannt. Dies komme auch in einer verstärkten Entwicklungszusammenarbeit mit den „höchsten Entwicklungsleistungen pro Kopf in Afrika“ zum Ausdruck, schreibt die Bundesregierung weiter. Individuelle Entschädigungszahlungen an namibische Volksgruppen seien nicht geplant. Die Bundesregierung setze auf „in die Zukunft gerichtete Prozesse zur Armutsbekämpfung“, die allen benachteiligten Gruppen der Bevölkerung zugute kommen würden.
Anlass der Kleinen Anfrage der Grünen war ein namibischer Delegationsbesuch Ende September in Berlin. Bei einem feierlichen Akt sind laut Fraktion in der Charité Teile der damals zu „Forschungszwecken“ geraubten Gebeine getöteter Hereros und Nama an die Nachfahren der Opfer zurückgegeben worden. Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung unter anderem vor, die Chance für eine Versöhnung ungenutzt verstreichen gelassen und stattdessen einen „diplomatischen Eklat“ produziert zu haben. Nach Angabe der Fraktion habe die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper (FDP), die feierliche Zeremonie in der Charité vorzeitig und ohne Verabschiedung verlassen. Dazu bemerkt die Bundesregierung, dass der öffentliche Festakt „bedauerlicherweise“ von „Einzelpersonen, die nicht der namibischen Delegation angehörten, erheblich gestört“ worden sei. Die „aufgebrachte Stimmung“ sei für den „Sicherheitsdienst der Charité Anlass“ gewesen, Pieper aus dem Saal zu führen.
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