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Zur Zusammensetzung des Exekutivdirektoriums heißt es, das bisherige Recht der fünf größten Anteilseigner des IWF, den sie repräsentierenden Exekutivdirektor zu wählen, werde abgeschafft. Künftig sollen alle Mitglieder den sie repräsentierenden Exekutivdirektor wählen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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