Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2012 > Experten-Mehrheit lehnt Wohnkostenpauschalen bei Hartz-IV-Empfängern ab
Zudem spricht sich die Die Linke gegen „Zwangsumzüge“ im ersten Jahr des Hartz-IV-Bezuges aus. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Hartz-IV-Empfänger nach maximal sechs Monaten umziehen müssen, wenn ihre Wohnkosten zu hoch sind. Da sich Hartz-IV-Bezieher vor allem darum kümmern sollten, eine neue Arbeit und nicht eine neue Wohnung zu finden, sei die Sechs-Monatsregel kontraproduktiv, argumentiert die Linksfraktion. Sie fordert, die Bleibedauer in der angestammten Wohnung bei Hartz-IV-Bezug auf 12 Monate auszudehnen.
Die Sachverständige Alexandra Frank-Schinke lehnt bedarfsgerechte Pauschalen ab, weil sie „zu teuer“ sind. „Das würde nur dazu führen, dass die, die eine geringere Miete haben, trotzdem die volle Pauschale bekommen.“ Potenzial für Einsparungen durch Pauschalen sieht Frank-Schinke kaum, da eine Einzelfallprüfung ohnehin stets erfolgen müsse. „In der Praxis würden die Kommunen daher so gut wie nie auf Pauschalen zurückgreifen“, sagte Frank-Schinke.
Aus den gleichen Gründen sprach sich der Sachverständige Dr. Andy Groth gegen Wohnkosten-Pauschalen aus. Auch der Experte Joachim Rock sagte, dass Kostenersparnisse in der Verwaltung durch Pauschalen nicht zu erwarten seien.
Die Forderung nach neuen Mindeststandards bei der Berechnung der Aufwendungen für Wohn-und Heizungskosten wies Regine Offer vom Deutschen Städtetag zurück. Es herrsche kein Handlungsbedarf, da es bereits „sehr dezidierte Regelungen“ gebe. Neue zentrale Vorgaben seien „nicht zielführend“.
Kontroverser diskutiert wurde das Thema „Zwangsumzug“: Der Experte Dr. Stefan Schiffersdecker hält die im Antrag vorgeschlagene Fristverlängerung von sechs auf 12 Monate für zu lang. Er sieht die Gefahr von Missbrauch. Auch werde Harz-IV-Empfängern ein Anreiz genommen, sich der neuen Situation anzupassen. Laut dem Sachverständigen Holger Gautzsch könnte eine Fristverlängerung auf 12 Monate jedoch Sinn machen. Aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist bei Wohnungen bliebe den Empfängern gegenwärtig kaum Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen.
Das Argument der Linksfraktion, die Wohnungssuche würde die Jobsuche behindern, ließ Michael Schweiger von der Bundesagentur für Arbeit nicht gelten. Dazu gebe es keine validen Erhebungen.
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