Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2012 > Sportwetten werden grundsätzlich steuerpflichtig
Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Steuer für Pferdewetten soll von 16,66 auf fünf Prozent gesenkt werden, während für Lotterien weiter der Satz von 16,66 Prozent gelten soll. Der Gesetzentwurf steht in engem Zusammenhang mit dem Glückspielstaatsvertrag der Länder.
Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich erfreut, dass jetzt eine Besteuerungslücke geschlossen werden könne. Die gefundene Lösung stelle auch die Förderung des Pferdesports durch Erlöse aus Wetten sicher. Die SPD-Fraktion rechnet damit, dass jetzt mehr Menschen Wetten abschließen und an Glücksspielen teilnehmen könnten. Für die FDP-Fraktion sind die Gefahren des Glücksspiels allerdings ein Thema der Bundesländer, denen auch die Einnahmen zufließen würden. Die Fraktion Die Linke kritisierte einen „Flickenteppich“ an Zuständigkeiten in diesem Bereich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übte Kritik an den gespaltenen Steuersätzen bei Wetten.
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