Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2012 > Öffentliche Anhörung zu energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften
In dem Entwurf geht es um die bessere Planbarkeit und Steuerbarkeit von Investitionen in den Ausbau von Offshore-Windenergieanlagen. So sollen die Netzbetreiber haften, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig angeschlossen werden können. Da die Übertragungsnetzbetreiber nicht unbegrenzt haften sollen, ist die Einführung einer „Entschädigungsumlage“ geplant, die von allen Stromverbrauchern gezahlt werden soll.
Als Sachverständige werden Vertreter der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission, und TenneT TSO sowie von der Bundesnetzagentur erwartet. Außerdem werden angehört der Bundesverband der Wasser- und Energiewirtschaft, EnBWEnergie Baden-Württemberg, der Verband kommunaler Unternehmen, das Offshore Forum Windenergie, Trinanel Windkraftwerk Bochum, die Allianz SE, die Verbraucherzentrale Bundesverband und Professor Dietmar Lindenberger (Energiewissenschaftliches Institut an der Universität Köln).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden.
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