Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2012 > Regierung will Gesetz über Ausländerzentralregister ändern
Diese Voraussetzungen sind laut Begründung des Entwurfs, dass die Daten „für die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften durch die hierfür zuständigen Behörden erforderlich sind und der zentralisierte Charakter des Ausländerzentralregisters eine effizientere Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern erlaubt“. Weiter habe der EuGH entschieden, dass Unionsbürgerdaten zu statistischen Zwecken nur anonymisiert verwendet werden dürfen und die Nutzung von Unionsbürgerdaten zur Kriminalitätsbekämpfung unzulässig ist.
Daher sollen die Vorschriften des AZR-Gesetzes der Vorlage zufolge angepasst und eine Folgeänderung in der Zivilprozessordnung vorgenommen werden. So soll unter anderem eine Neuregelung festlegen, aus welchen Anlässen Daten von Unionsbürgern im Ausländerzentralregister gespeichert werden dürfen. Diese Anlässe umfassen laut Entwurf nur Sachverhalte ausländer- oder asylrechtlicher Art.
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