Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2012 > Luftfahrtbranche klagt über Last der Ticketabgabe
Grundlage der Anhörung war ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/10744, 17/10797). In dem Änderungsantrag geht es um „Anpassungen des Luftverkehrsteuergesetzes aufgrund europarechtlicher Vorgaben sowie Entwicklungen aufgrund der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten“. Damit sollen die bereits durch die Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung für 2012 vorgenommenen Absenkungen der Steuerbeträge um 6,27 Prozent auch 2013 gelten. Somit soll es 2013 bei einer Steuer von 7,50 Euro (statt acht Euro 2011) für Flüge mit einem Ziel im Inland oder Europa bleiben. Bei einer Distanz bis zu 6.000 Kilometer würden weiter 22,43 statt früher 25 Euro fällig und darüber hinaus 42,18 statt 45 Euro.
Nach Ansicht der Luftverkehrswirtschaft ist der Änderungsantrag „nicht geeignet, die Nachteile aus der Luftverkehrsteuer in hinreichender Art und Weise zu beheben“. Es sollte auf jeden Fall eine stärkere Absenkung der Ticketabgabe als im Änderungsantrag vorgesehen erfolgen. Wie der Branchenverband erläuterte, trugen im vergangenen Jahr sechs deutsche Fluggesellschaften mit 565 Millionen Euro einen überproportional hohen Anteil an der Luftverkehrsteuer. Die übrige Steuerschuld (396 Millionen Euro) habe sich auf über 100 ausländische Fluggesellschaften verteilt. Ausländische Fluggesellschaften könnten diese Kosten besser kompensieren, während die deutschen Gesellschaften zunehmend in die roten Zahlen getrieben würden. „Ausländische Fluggesellschaften nutzen ihren Wettbewerbsvorteil aus der Luftverkehrsteuer und gewinnen Passagiere aus Deutschland für Flüge über ihre Drehkreuze im Ausland statt über Frankfurt und München“, argumentierte der Branchenverband.
Gestützt wurde diese Argumentation von der Fluggesellschaft Air Berlin, die nach eigenen Angaben mit 165 Millionen Euro Luftverkehrsteuer belastet wurde. Die Belastung habe wegen des wettbewerbsintensiven Marktes nicht an die Kunden weitergegeben werden können. Das Konzernergebnis habe sich im ersten Jahr der Erhebung der Steuer von minus 106,3 Millionen Euro (2010) auf minus 271,8 Millionen Euro verschlechtert. Die Belastung mit der Steuer sei „nicht die alleinige Ursache der Probleme, trägt aber ganz wesentlich zum negativen Unternehmensergebnis bei“, so das Unternehmen. Auch der Vertreter der Lufthansa erklärte, ein wesentlicher Beitrag zu den Verlusten im Passagierbereich sei die Luftverkehrsteuer.
Dagegen konnte Professor Friedrich Thießen (Technische Universität Chemnitz) „keine Belege für nennenswerte negative Wirkungen der Luftverkehrsteuer wie eine Abwanderung von Fluggästen oder für einen dadurch bedingten Nachfragerückgang finden“. In Berechnungen der Luftverkehrswirtschaft, in denen von einem Verlust von fünf Millionen Passagieren die Rede gewesen sei, seien Fehler enthalten. Am Beispiel Ägypten-Tourismus belegte Thießen, „dass die Passagierzahlen 2011 trotz Steuer bis zum Ausbruch der Unruhen hoch blieben. Erst mit dem Tag des Ausbruchs der Unruhen brachen die Passagierzahlen ein. Das zeigt, dass es nicht die Steuer ist, die den Ägyptenverkehr beeinflusst hat“. Auch seien keine negativen volkswirtschaftlichen Effekte am Arbeitsmarkt und im Wirtschaftswachstum nachzuweisen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) begrüßte, dass die Koalition grundsätzlich an der Luftverkehrsteuer festhalten wolle. die Steuer habe sich „als Instrument des Abbaus umweltschädlicher Subventionen bewährt, gerade in Zeiten eines dringend notwendigen Schuldenabbaus“. Die Umweltorganisation WWF argumentierte, im Luftverkehr würden bisher kaum klimapolitische Instrumente wirken. Dabei seien die Kohlendioxid-Emissionen in diesem Bereich rasant angestiegen.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) erinnerte an die Subventionierung der Luftfahrtbranche durch den Verzicht auf die Besteuerung von Kerosin und auf die Mehrwertsteuererhebung auf Auslandsflüge. Das führe zu einem Steuerprivileg von 11,5 Milliarden Euro im Jahr. Die Luftverkehrsteuer sei „ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg, diese Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen“. Daher bestehe kein Grund, die Steuersätze zu senken. Auch das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft lehnte die Steuersenkung ab und nannte die Luftverkehrsteuer den „ersten sinnvollen Schritt, um den bestehenden milliardenschweren Steuervergünstigungen und Infrastruktursubventionen zu begegnen“.
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