Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2012 > Im Bundestag notiert: Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften
Anlass seien Probleme, die sich „bei der Anwendung verschiedener Regelungen, die das Recht der privaten Krankenversicherung betreffen“ ergeben hätten, heißt es zur Begründung. So führe beispielsweise im Basistarif die Vereinbarung eines Selbstbehalts dann nicht zu einer sonst üblichen Beitragsreduktion, wenn der Höchstbetrag gezahlt werde. Die „Beitragsreduktion“ vollziehe sich also oberhalb des Höchstbetrags und mache sich „für den Versicherungsnehmer nicht bemerkbar“. Deshalb soll der Paragraph 12 Absatz 1a Versicherungsaufsichtsgesetz dahingehend geändert werden, dass ,wenn ein Selbstbehalt nicht zu einer Beitragsreduktion führe, dieser gekündigt werden könne.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein