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Zugleich verweist die Regierung darauf, dass Zuschüsse grundsätzlich nur für Investitionsvorhaben gewährt würden, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden. Für GRW-Förderungen in der gewerblichen Wirtschaft gelte eine Bindefrist von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens. Innerhalb dieses Zeitraums müssten die durch die Förderung geschaffenen oder erhaltenen Arbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden. Die Durchführung der GRW einschließlich der Beurteilung der Förderwürdigkeit ist der Antwort zufolge „alleinige Aufgabe der Länder, die sich mit 50 Prozent an der GRW-Förderung beteiligen“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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